18. Einsatzstrafe für die schwerste Straftat Die Einsatzstrafe ist mit der abstrakt schwersten zu beurteilenden Straftat zu bilden, was vorliegend angesichts des ordentlichen Strafrahmens der Diebstahl ist. 18.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Der Beschuldigte drang im Zeitraum zwischen dem 8. Juli 2022, 19:00 Uhr und dem 11. Juli 2022, 06:45 Uhr, das heisst an einem Wochenende und damit ausserhalb der regulären Bürozeiten, unbefugt in einen Garagenbetrieb ein. Dabei verursachte