Der Gesamtdeliktsbetrag hinsichtlich des Diebstahls ergibt somit einen Betrag von ca. CHF 940.00. Die Sachschäden sind durch die Fotodokumentation an sich erstellt. Bezüglich der Sachschadenshöhe liegen seitens der D.________ AG Rechnungen vor, welche den Sachschaden in der Höhe von CHF 4'645.10 belegen (pag. 623 ff.). Die Rechnungen entsprechen den bereits bei der Vorinstanz eingereichten Belegen (pag. 369 ff.) und dem durch die Vorinstanz angenommenen Sachschaden (pag. 457). Die C.________ GmbH hat mit Schreiben vom 9. Juli 2024 weitere Fotos eingereicht.