27 einen «Diebstahl-Schaden» im Umfang von CHF 1'335.00 geltend machte, welcher – abzüglich des Selbstbehalts von CHF 500.00 – von der Versicherung übernommen wurde. Der Schaden setzt sich aus dem Diebstahl von Bargeld von CHF 500.00, aus der Sachbeschädigung von Mobiliar von CHF 743.15 sowie aus den Reinigungskosten von CHF 156.15 zusammen. Hinsichtlich des Diebstahls ist somit von einem belegten Deliktsbetrag von CHF 500.00 auszugehen. Der Gesamtdeliktsbetrag hinsichtlich des Diebstahls ergibt somit einen Betrag von ca. CHF 940.00.