Da dem Kassenjournal dieser Betrag nicht zu entnehmen ist, dürfte es sich um eine Beschädigung der Kasse handeln. Damit ergibt sich hinsichtlich des Diebstahls ein belegter und geschätzter Deliktsbetrag von ca. CHF 440.00. Den durch die E.________ GmbH eingereichten Unterlagen (pag. 616 ff.) kann entnommen werden, dass diese bei ihrer Versicherung, der Basler Versicherung AG,