GmbH reichte mit Schreiben vom 9. Juli 2024 das Kassenjournal ein, welchem am 8. Juli 2022 ein Sollbetrag von CHF 1'064.01 zu entnehmen ist (pag. 602). Dieses Geld der Kasse wurde offensichtlich nicht gestohlen, jedenfalls ist dem Kassenjournal nichts dergleichen zu entnehmen. Hingegen wird in den Versicherungsunterlagen sowohl der Diebstahl von Trinkgeld von ca. CHF 290.00 sowie von ca. CHF 150.00 angegeben. Im Weiteren ist auf der Schadensauflistung die Position «Kasse ca. CHF 282.00» aufgeführt (pag. 604). Da dem Kassenjournal dieser Betrag nicht zu entnehmen ist, dürfte es sich um eine Beschädigung der Kasse handeln.