Hingegen lässt sich aus der Körpersprache des Beschuldigten entgegen den Ausführungen der Vorinstanz nichts zu seinen Lasten schliessen (pag. 469). Solches lässt sich wissenschaftlich gerade nicht halten. Es ist hierzu insbesondere auf die Aufsätze von LUDEWIG REVITAL/TAVOR DAPHNA/BAUMER SONJA, Wie können aussagepsychologische Erkenntnisse Richtern, Staatsanwälten und Anwälten helfen? (AJP 2011 S. 1415 ff., 1421 f.:) und von LUDEWIG REVITAL/BAUMER SONJA/TAVOR DAPHNA, Teil I Grundlagen der Aussagepsychologie für Juristen /