Er müsste den Beschuldigten beobachtet und verfolgt haben, sodann den Deckel der Flasche abgeschraubt haben – wobei schon seltsam anmutet, dass nicht die ganze Flasche, an welcher sicherlich ebenfalls DNA des Beschuldigten zu finden gewesen wäre, mitgenommen worden wäre – und sodann den Deckel am Tatort in der Hoffnung deponiert haben, dass die DNA des Beschuldigten in der Datenbank gespeichert ist. Der Beschuldigte selbst machte denn auch nie eine Dritttäterhypothese geltend. Die ausgeführten Dritttäterhypothesen sind somit höchstens theoretischer Natur und keine valablen alternativen Sachverhaltshypothesen.