207, Z. 89). Dies ist umso erstaunlicher, als es sich bei der Ostfassade nicht um diejenige Gebäudeseite handelt, bei welcher die Kundschaft ins Gebäude gelangt, sondern um diejenige Gebäudeseite, wo die Täterschaft bei einem Seiteneingang ins Gebäude eingebrochen ist. Es ist denn auch als lebensfremd und damit unwahrscheinlich auszuschliessen, dass er den Deckel vor der Tatzeit bei einem Kauf oder einer Bestellung von Autoteilen ohne Flasche mitgenommen und auf dem Pult eines Mitarbeiters, welches sich notabene hinter dem Empfangsbereich befindet und der Vorinstanz folgend nicht für die Öffentlichkeit gedacht war (pag.