24 seine Aussagen bezüglich der geltend gemachten Geschäfte mit der Transportfirma I.________ GmbH in sich widersprüchlich und unklar. Mit seinen allgemeinen Aussagen kann folglich sein Aufenthalt im Firmengebäude an der F.________ (Strasse) nicht erklärt werden. In Bezug auf seine Anwesenheit am Tatort machte der Beschuldigte zudem widersprüchliche Aussagen, die auch nicht gänzlich mit dem Zeitablauf erklärt werden können. Einerseits will er sich erinnern, in der C.________ allenfalls irgendwelche Teile bestellt, aber nicht gekauft, zu haben, andererseits will er dort allenfalls Teile gekauft haben.