Fakt ist, dass es der Beschuldigte ab der dritten Einvernahme (bei welcher es nur um den Einbruchdiebstahl an der F.________ (Strasse) ging) und auf Vorhalt verschiedener Tatortfotos nicht mehr ausschliesst bzw. bestätigt, sich im fraglichen Firmengebäude, im fraglichen Büro und im Bereich der Treppe aufgehalten zu haben. Er schliesst auch nicht aus, dass er mit einer Wasserflasche unterwegs gewesen sei, er trinke viel Wasser. In diesem Zusammenhang machte die Verteidigung im Rahmen ihres Plädoyers vor erster Instanz zudem auf den Hitzesommer 2022 aufmerksam. Dass sich der Beschuldigte anlässlich seines Aufenthalts in der Schweiz, insbesondere der Region P.__