414, Z. 23 ff.). In Bezug auf den Fall in St. Gallen aus dem Jahre 2017, bezüglich welchem er im Jahre 2022 als unschuldig freigesprochen worden sei, ergänzte der Beschuldigte, dass die Anklage nicht der Kanton St. Gallen, sondern die Region Bern gemacht habe. Dies zeige, dass er ehrlich gewesen sei (pag. 415, Z. 40 ff.). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung konnte sich der Beschuldigte nicht erklären, wie der PET-Flaschendeckel mit seiner DNA auf das Pult in den Büroräumlichkeiten der Firma C.________ GmbH gelangt ist (pag. 641, Z. 149 ff.).