412, Z. 1 ff.). Im Zusammenhang mit dem PET-Flaschen- deckel wiederholte er, dass er sehr viel Wasser trinke. Seine DNA-Spuren seien gefunden worden und er trinke viel Wasser (pag. 412, Z. 41 ff.). Der Beschuldigte erklärte weiter, dass immer, wenn er in die Garagen gegangen sei, dies im Erdgeschoss gewesen sei. Er sei mit Sicherheit noch nie im ersten Stockwerk gewesen (pag. 414, Z. 1 ff.). Zum sichergestellten Schuhabdruck führte der Beschuldigte aus, dass dieser nicht von ihm stamme: Er sei nie eingebrochen und er würde nicht einmal zu Hause mit den Schuhen auf so etwas stehen und folglich sicher auch nicht auswärts (pag. 414, Z. 23 ff.).