Am Tag der Anhaltung habe er vier oder fünf Flaschen mit Cola und Wasser im Auto dabeigehabt. Auf Frage, ob er im Gebiet des Kantons Bern irgendwelche Straftaten, insbesondere Einbruchdiebstähle, verübt habe, führte der Beschuldigte aus, dass er dem Polizisten nun mal was erzähle: Im Jahre 2017 sei auch DNA von ihm in einem Getränk gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft habe ihn aber als unschuldig freigesprochen. Im Jahre 2022 sei er in St. Gallen angehalten worden. Nachdem er die Fragen der Polizei im Detail beantwortet habe, hätten sie ihm gesagt, dass er gehen könne, da er unschuldig sei. Das sei zum Fall vom Jahre 2017 gewesen. Und jetzt passiere ihm das Gleiche erneut (pag.