Auf Vorhalt, wonach die Abklärungen ergeben hätten, dass die PET-Flasche und somit auch der PET-Flaschendeckel, welcher notabene mit seiner DNA versehen sei, von der Täterschaft an den Tatort gebracht worden sei, gab der Beschuldigte an, dass er es aber nicht gewesen sei und nichts damit zu tun habe. Es sei möglich, dass er aus dieser Flasche getrunken und irgendwo vergessen und jemand die Flasche gebraucht habe. Aber jetzt erstaune ihn das Ganze. Man könne ja die Flasche überall hinlegen. Er nehme immer Flaschen mit, wenn er irgendwo hingehe und trinke viel Wasser. Am Tag der Anhaltung habe er vier oder fünf Flaschen mit Cola und Wasser im Auto dabeigehabt.