Er wisse es aber nicht. Auf den Vorhalt, wonach vermutlich mit der zum Deckel zugehörigen Wasserflasche Wasser in die Geldkassette geleert worden sei, meinte er, dass der Polizist ja auch Wasser trinke und er dies nicht gemacht habe. Es könne ja auch jemand die Flasche des Polizisten mitnehmen und Wasser darüber leeren (pag. 208, Z. 143). Auf Vorhalt, wonach die Abklärungen ergeben hätten, dass die PET-Flasche und somit auch der PET-Flaschendeckel, welcher notabene mit seiner DNA versehen sei, von der Täterschaft an den Tatort gebracht worden sei, gab der Beschuldigte an, dass er es aber nicht gewesen sei und nichts damit zu tun habe.