Hingegen kam ihm die Aussenfassade – welche dieses Mal die Ostfassade zeigte – des Firmenkomplexes an der F.________(Strasse) plötzlich etwas bekannt vor (pag. 207, Z. 85, 213), wobei er dann auf Frage ausführte, dass, falls er dort gewesen sei, er sicher wegen irgendeinem Teil von Campingwagen dort gewesen sei, um etwas zu bestellen. Gekauft habe er dort nichts, wohl habe er etwas nachgeschaut, um etwas zu flicken (pag. 207, Z. 92 f.). Damit erklärte er also auch gleich, dass er für diese Örtlichkeit/Garage keine schriftlichen Dokumente vorlegen könnte, falls man danach fragen würde.