200, Z. 315). Wie er hierauf kommt, erschliesst sich der Kammer nicht: Viel eher hätte sich aufgedrängt, dass er das Portemonnaie bei seinen Streiftouren auf der Suche nach Autos und Autoteilen durch verschiedene Garagen verloren hätte und dies auch einfach so hätte sagen können. Der Beschuldigte konnte sich sodann seine am Tatort gefundene DNA nicht erklären. Er habe gesagt, dass er überall in Garagen hineingegangen sei. Er habe etwas gekauft, etwas angefasst, aber doch nicht so etwas (pag. 200, Z. 319 ff.).