199, Z. 292 f.). Auf Vorhalt der von ihm gefundenen DNA bei einem der Einbruchdiebstähle erklärte der Beschuldigte, dass er bereits bei der Polizei sein abhandengekommenes Portemonnaie erwähnt habe und nicht wisse, ob er dieses verloren habe oder es gestohlen worden sei (pag. 199, Z. 303 ff.). Der Beschuldigte ging offensichtlich davon aus, dass die Polizei sein Portemonnaie an einem Tatort gefunden habe (pag. 200, Z. 314 ff.). Dabei – und dies obwohl er kurz zuvor aussagte, er wisse nicht, ob das Portemonnaie gestohlen worden sei oder er dies verloren habe – insinuierte er, dass jemand sein Portemonnaie weggenommen und dort hingelegt haben könnte (pag. 200, Z. 315).