21 Google-Maps-Bild (vgl. auch pag. 190) nicht die Ostfassade, an welcher eingebrochen wurde – sondern die Westfassade –, zeigt. Auf Vorhalt des Google-Maps-Aus- drucks der Garage N.________ gab der Beschuldigte an, dass wenn er auf der anderen Seite gewesen sei, dann habe er dort nach Preisen geschaut. Im Gebäude sei er aber nie drin gewesen (pag. 186, Z. 190 ff.). Er habe weder in der Schweiz noch sonst irgendwo Einbruchdiebstähle verübt (pag. 186, Z. 183 f.).