20 ges angehalten werden konnte (pag. 10). Anfang 2023 bestand folglich eine Verbindung zwischen dem Beschuldigten und H.________. Der Beschuldigte gab anlässlich der Hafteinvernahme an, sich im Juli 2022 in Rothrist aufgehalten zu haben, dort also, wo er Anfang 2023 angehalten wurde und sich auch der Sitz der I.________ GmbH in Rothrist befindet. Weiter ist festzuhalten, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt der Anhaltung offenbar über Fachwissen – so beispielsweise über die mehrfach erwähnte Mehrwertsteuer, welche die Transportfirma beim Export von Fahrzeugen zurückerhält – verfügt.