644, Z. 292 ff.). Ob der Beschuldigte Vorschüsse bei den Garagen bezahlte, ob er bei den Vertragsabschlüssen jeweils dabei war und wie die vollständige Bezahlung schliesslich abgewickelt wurde, wird aus den Aussagen des Beschuldigten nicht wirklich klar. Auch zu den angeblich vorhandenen Verträgen machte der Beschuldigte mehrfach widersprüchliche Angaben, da er einerseits anlässlich der Hafteinvernahme angab, «genug von solchen Verträgen» zu Hause zu haben, da er diese für den Weiterverkauf eben auch benötige. Er bot auch an, dass sein Cousin diese Verträge bringen könne.