642, Z. 212 ff.). Auf Vorhalt, dass er oberinstanzlich andere Angaben zum Geld und zu den Verträgen gemacht habe als noch in der Einvernahme vom 1. Februar 2023 – wobei er oberinstanzlich angegeben habe, die Verträge von der Transportfirma nicht erhalten zu haben – gab der Beschuldigte an, dass er nicht wisse, wie ihn die Gerichtspräsidentin vorhin verstanden habe. Er habe gesagt, dass er die Autos immer reserviert habe und da habe man immer einen Vorschuss bezahlen müssen. Die Verträge seien immer auf den Namen der Transportfirma gemacht worden. Dies, weil die Transportfirma bei den Ausfuhrautos beim Zoll profitiert und etwas zurückbekommen habe.