Auf Frage, wann er das Auto bezahle, gab der Beschuldigte an, dass dies drauf ankomme: Wenn er den Vorschuss gegeben habe, gebe er den Rest der Transportfirma. Wenn er der Transportfirma sage, dass er ein Auto gesehen habe und diese das Auto transportieren solle, dann werde das Geld per Bank überwiesen (pag. 201, Z. 363 ff.). Schliesslich gab der Beschuldigte bekannt, dass H.________ der Inhaber der besagten Transportfirma sei und es sich bei dessen Vater um «R.________» handle. Diese könnten bestätigen, dass er mit der Transportfirma zu tun gehabt habe (pag. 201, Z. 383 ff.).