200, Z. 334 ff.). Auf Vorhalt, wonach er sicherlich etwas Schriftliches erhalte, wenn er in einer Autogarage ein Auto kaufe, führte der Beschuldigte aus, dass wenn er in einer Garage ein Auto kaufen gehe, er dort CHF 1'000.00 als Vorschuss gebe. Nachher, wenn er den Kontakt mit der