Anlässlich der Anhaltung gab er also von sich aus detailliert an, was er gerade für ein Auto zu welchem Preis gekauft und nach Albanien hat transportieren lassen. Solches wird bezüglich des Aufenthalts im Sommer 2022 komplett vermisst. Es ist zwar beim Beschuldigten als Ortsunkundigen durchaus nachvollziehbar, zu den Örtlichkeiten und den von ihm aufgesuchten Garagen nach sieben Monaten nicht mehr detailliert Auskunft geben zu können. Hingegen erstaunt, dass er auch zu keinem Zeitpunkt konkretere Angaben zu den von ihm gesuchten und/oder gekauften Autos und Autoteilen anlässlich seines Aufenthalts in der Schweiz im Juli 2022 machte.