15 Interessant dabei ist, dass er sich – ebenfalls gemäss eigenen Aussagen – jeweils nur gerade für ungefähr eine Woche in der Schweiz aufhielt (pag. 184, Z. 63). Das vorletzte Mal sei er bis am 11. Juli 2022 in der Schweiz gewesen (pag. 184, Z. 74; pag. 198, Z. 268), dies bis ungefähr 16:00 oder 17:00 Uhr (pag. 184, Z. 87; pag. 199, Z. 307 ff.). Auf weitere Frage erklärte er, dass er sich vor der Abreise am 11. Juli 2022 während drei bis vier, maximal fünf Tagen in der Schweiz aufgehalten habe (pag. 185, Z. 131), damit also effektiv während des gesamten Tatzeitraums.