Zusätzlich ist festzuhalten, dass es sich vorliegend zwar um ein Mischprofil mit «lediglich» sieben Loci handelt. Für die Aufnahme in die Datenbank sind aber lediglich DNA-Profile mit 6 Loci nötig. Es kann hier auf die telefonische Auskunft von V.________ des IRM Bern, verwiesen werden (pag. 357). Die Spur ergab folglich einen Treffer mit dem Beschuldigten (pag. 175 f.). Das von der Vorinstanz in Auftrag gegebene forensisch molekularbiologische Gutachten des IRM vom 23. März 2023 berechnete, dass das Resultat der DNA-Analyse