Der dem Rapport angefügten Laborauswertung kann entnommen werden, dass es sich bei dem erstellten DNA-Profil um ein Mischprofil mit lediglich 7 Loci handelt, dessen Nebenprofil nicht interpretierbar sei (pag. 175). Da weniger als 12 Loci vorliegen, sei der Beweiswert reduziert (pag. 172). Neben der Laborauswertung liegt dem Rapport ein Verzeichnis bei, welches Aufschluss darüber gibt, welches Material und welche Spuren sonst noch sichergestellt werden konnten und welche davon ausgewertet wurden (pag.