Ergänzend ist zu erwähnen, dass bei den Einvernahmen weitere Aufnahmen abgelegt sind. Neben einem hier nicht relevanten Bild der Garage, in welche am selben Wochenende ebenfalls eingebrochen wurde und bezüglich welcher das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wurde (pag. 189), wurden dem Beschuldigten auch Bilder der Aussenansicht des Gebäudes an der F.________ (Strasse) vorgehalten, so anlässlich der Einvernahme vom 31. Januar 2023 (pag. 190) als auch im Zuge der Einvernahme vom 15. Februar 2023 (pag. 213). Zusätzliche Tatortaufnahmen sind ab pag. 211 abgelegt.