Auf einer etwas näheren Aufnahme der Schublade kann man eingetrocknete Wasserflecken neben der Geldkassette sehen (pag. 323). Der blaue PET-Flaschendeckel, der auf dem Pult daneben lag, habe gemäss den Ausführungen der Kantonspolizei niemandem der Angestellten gehört und die Deckel der Wasserflaschen, die an Lager gewesen seien und den Mitarbeitenden zur Verfügung gestanden hätten, sollen eine andere Farbe gehabt haben (pag. 321). Auf einem nächsten Foto, Foto Nr. 8 (pag. 324), ist der Zugang zu den Büroräumlichkeiten der Geschädigten D.________ und der E.________ GmbH über eine