Der Beschuldigte bestritt bis zuletzt, etwas mit dem Einbruchdiebstahl zu tun zu haben. Videoaufnahmen existieren keine, hingegen konnten durch den Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern andere Spuren mit Hinweisen zur Täterschaft sichergestellt werden. Diese, wie auch die Aussagen des Beschuldigten sind im Folgenden zu würdigen. 12.2.2 Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern vom 13. März 2023 Die Vorinstanz beschrieb die Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern vom 13. März 2023 (pag 317 ff.) wie folgt (pag. 452 f.): Die Polizei erstellte zum Einbruchdiebstahl in F._____