___ (Ortschaft) und nicht auf die im Obergeschoss der F.________(Strasse) begangenen Delikte. Dafür spricht, dass im genannten Nachtrag die verschiedenen Privatkläger der F.________(Strasse) nicht erwähnt werden – es ist pauschal vom «Garagenbetrieb L.________» die Rede –, stattdessen wird zusätzlich der Garagenbetrieb N.________ in M.________(Ortschaft) erwähnt. 12.2 Zur Täterschaft des Beschuldigten 12.2.1 Vorbemerkungen der Kammer Der Beschuldigte bestritt bis zuletzt, etwas mit dem Einbruchdiebstahl zu tun zu haben.