GmbH war innenseitig mit Wasser gefüllt (pag. 158, 319.1) und auch in der Schublade im Büro der Firma C.________ GmbH, in welcher sich eine Geldkassette befand, konnten eingetrocknete Wasserflecken festgestellt werden (pag. 323). Damit geht die Kammer wie schon die Vorinstanz davon aus, dass ein und dieselbe Täterschaft zu einem unbekannten Zeitpunkt im Zeitraum vom Freitag, 8. Juli 2022, ab 19.00 Uhr, und Montag, 11. Juli 2022, bis 06.45 Uhr, in das Firmengebäude an der F.________ (Strasse) eingebrochen ist.