328) wurden mittels eines Flachwerkzeuges aufgehebelt, respektive versucht, aufzuhebeln. Die vom Flachwerkzeug stammenden Schartenspuren wiesen bei der Eingangstüre und der Bürotüre der E.________ GmbH eine Breite von 10 mm und bei der Bürotüre der D.________ AG eine Breite von 15 mm auf (pag. 173 Ass.-Nr. 1, 2 und 3). Bei den beiden Bürotüren der E.________ GmbH und der D.________ AG wurde nach erfolglosem Versuch, die Türe aufzuhebeln, je eine Scheibe eingeschlagen, um Zugang zu den Räumlichkeiten zu erhalten (pag. 325 f., 328 f.). Die rote Geldkassette der Firma E.________ GmbH war innenseitig mit Wasser gefüllt (pag.