9 fragliche PET-Flaschendeckel auf das Pult gelangt sei. Aufgrund der Akten sei zudem nicht erstellt, dass der Deckel einen Zusammenhang zu den angeklagten Taten habe. Es habe sich niemand, der in den fraglichen Räumen gearbeitet habe, in verwertbarer Weise dazu geäussert. Selbst wenn man davon ausgehe, dass der Deckel von der mutmasslichen Täterschaft stamme, belege dies nicht die Täterschaft des Beschuldigten. Der Deckel sei in einem für das Publikum zugänglichen Empfangsraum, in der Nähe eines Empfangstresens, gefunden worden.