614 ff.) und am 2. August 2024 stellte auch die D.________ AG nochmals Unterlagen zu (pag. 623 ff.). Schliesslich wurden anlässlich der Hauptverhandlung durch das Obergericht des Kantons Bern einerseits die Handelsregisterauszüge der geschädigten Firmen und andererseits ein Geomaps-Auszug der fraglichen Örtlichkeit zu den Akten genommen (pag. 651 ff.). In der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 638 ff.). Im Anschluss an die Einvernahme des Beschuldigten beantragte Rechtsanwalt B.________ erneut die Einvernahme der Zeugen G.________ und H.________.