Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 25. Juli 2024, pag. 541 und 608 ff.) eingeholt. Ebenfalls wurden bei der C.________ GmbH sowie der E.________ GmbH Belege zu den geltend gemachten Sachschäden sowie den geltend gemachten Deliktsbeträgen bezüglich des Bargelddiebstahls eingefordert (pag. 597 f.) Die C.________ GmbH reichte mit Schreiben vom 9. Juli 2024 entsprechende Belege ein (pag. 600 ff.). Die E.________ GmbH stellte dem Obergericht des Kantons Bern die entsprechenden Dokumente Anfang August 2024 zu (eingegangen am 2. August 2024, pag. 614 ff.) und am 2. August 2024 stellte auch die D._____