2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet (Art. 20 N-SIS-Verordnung). 3. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN- Nr. .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).