__ auferlegt. Oberinstanzlich werden hierfür keine Kosten ausgeschieden. 4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für den Widerruf PEN 23 44 von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. Oberinstanzlich werden hierfür keine Kosten ausgeschieden. 23 III. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft