20 12. November 2019 und 5. Mai 2020) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis keinen bleibenden Eindruck hinterlassen hätten und sich im Vorfall vom 14. März 2022 sogar noch eine «graduelle Erhöhung der Tatschwere der SVG-Widerhandlungen» zeige (pag. 200). Dieser Einschätzung kann sich die Kammer anschliessen. Die für das neue Delikte auszusprechende Geldstrafe von 80 Tagessätzen ist unbedingt auszusprechen.