19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist in V.________ aufgewachsen, ledig und hat keine Kinder (pag. 105 f.). Er hat mehrere Jahre in der Schweiz als R.________ gearbeitet und ist Anfang 2023 in seine Heimat zurückgekehrt, um sich dort mit einem S.________ selbstständig seinen Lebensunterhalt zu verdienen. An der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass sein Geschäft nicht gut lief und er es per November 2024 einstellen musste. Er habe nun Schulden und kein Einkommen. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe er ebenfalls nicht.