JÜRG, in: Handkommentar Strassenverkehrsrecht, 2022, Art. 1 N 2 je m.w.H.). Die Vorinstanz hat die Frage offengelassen, ob die Fläche des E.________ nach der Barriere als eine öffentliche Strasse im Sinne von Art. 1 SVG zu qualifizieren ist, da der Beschuldigte sein Fahrzeug bereits vor der Barriere in angetrunkenem Zustand geführt habe und auf dieser Strecke das Verbot gemäss Art. 91 SVG gel-