oder einem anderen Standort in qualifiziert angetrunkenem Zustand gefahren ist. Als Tatort ist im Strafbefehl «B.________E.________» aufgeführt, weshalb die Verurteilung – in Abweichung zur Vorinstanz – auch nur für diese Strecke erfolgen kann. Jedenfalls ergeben sich für die Kammer keine Zweifel, dass der Beschuldigte spätestens am E.________ (ca. 240 Meter vor der Barriere bis ca. 150 Meter nach der Barriere, somit insgesamt während ca. 400 Meter), qualifiziert angetrunken gefahren ist. Die Kammer erachtete nach dem Gesagten den angeklagten Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 21. Juni 2022 als erstellt: