___ alkoholhaltige Getränke konsumiert und unter Einfluss eines «qualifizierten Alkoholpegels» gelenkt haben muss. Dieses Beweisergebnis wird nicht zuletzt auch durch die Aussage der Zeugin H.________ abgerundet, wonach ihr vor der Barriere ein Auto aufgefallen sei, weil es langsam und suchend, so auffällig, gefahren sei. Das Auto sei auf W.________ vor der Barriere stehen geblieben. Sie habe ins Auto geschaut als sie über W.________ gelaufen sei. Der Fahrer habe eine Flasche in der Hand gehabt (pag. 127 Z. 34 ff.). In dubio pro reo ist der Nachtrunk zu berücksichtigen.