Für eine erhebliche Alkoholisierung vor dem Passieren der Barriere spricht denn auch der Umstand, dass der Beschuldigte selbst nicht sicher wahrnehmen konnte, ob er beim Schlüsselkasten seine Hose verloren habe. Hätte er zu diesem Zeitpunkt tatsächlich lediglich unter dem Einfluss von 2 dl Rotwein gestanden, wäre eine derartige Trübung seiner Wahrnehmung nicht zu erklären. Der Beschuldigte gab zu Protokoll, eine volle Flasche Rum erhalten zu haben und diese erst nach der Barriere geöffnet zu haben. In der Flasche waren bei Ankunft der Polizei ca. noch 1-2 dl Rum drin (vgl. Bild pag.