Es ist die Tendenz erkennbar, so auszusagen, wie es gerade am besten in den Kontext passt oder für ihn vorteilhafter ist. Dieses Aussageverhalten zog sich denn auch bis zur Berufungsverhandlung weiter. Um der Version, dass er erst nach der Barriere getrunken habe und zu diesem Zeitpunkt auch nicht weitergefahren wäre, mehr Gewicht zu schenken, führte der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung erstmals an, dass er extra an der Seite geparkt habe, damit er das Auto dort hätte stehen lassen können und sich von seinem WG- Mitbewohner hätte abholen lassen wollen (pag. 298, 311).