190). Die Vorinstanz schloss den Konsum eines «Schlucks» Rum in einem 5 dl Rum- Cola-Mischgetränk aufgrund der vom IRM rückgerechneten Blutalkoholkonzentration von 1.71 Promille (nach dem Nachtrunk) aus, zumal es sich beim Beschuldigten um einen Mann mit einem Körpergewicht von (damals) 130 kg gehandelt habe. Auch das Zeitfenster wäre knapp gewesen, um sich vor der Polizeikontrolle noch ein solches Getränk zu mischen. «Schleierhaft» erscheine sodann die Möglichkeit, dass er in dieser kurzen Zeit in erheblichem Ausmass reinen Rum der Marke «Tuzemak» (37.5% vol) konsumiert habe (pag. 191).