11. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Nach Art. 10 Abs. 3 StPO geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus, wenn unüberwindliche Zweifel daran bestehen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat(en) erfüllt sind. Diese Bestimmung operationalisiert den in Art. 32 Abs. 1 BV und Art.