Auf Frage, ob er denn Rotwein bei der Tankstelle getrunken habe, führte er aus, vielleicht habe er ein kleines Glas Wein getrunken, er habe ja auch etwas gegessen, vielleicht eine Pizza (pag. 298). Angesprochen auf die Weinflasche im Auto der Beschuldigte aus aus, vielleicht habe er sie gekauft für danach. Sie hätten aber das Auto zu viert genutzt, andere hätten ihren Alkohol auch dort deponiert (pag. 301).