Exhibitionistische Handlungen wurden vom Beschuldigten verneint. Aufgrund des starken Mundalkoholgeruchs wurde um 22:40 Uhr ein Atem-Alkoholtest durchgeführt, welchen einen positiven Wert von 0.97 mg/l ergab (pag. 3 und pag. 6). Angesprochen auf dieses Ergebnis gab der Beschuldigte spontan an, lediglich im stehenden Fahrzeug, im Zeitraum von 22:15 Uhr bis 22:25 Uhr ein Mischgetränk aus Rum und Cola konsumiert zu haben (pag. 3 und pag. 5).